In Übereinstimmung mit den aktuellen bundes- und landesweiten Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten folgende Maßnahmen in unserer Praxis:
Zweifach geimpfte oder genesene (2G) Klienten legen den entsprechenden Nachweis vor.
Nicht zweifach geimpfte oder genesene Klienten legen entweder einen von der durchführenden Stelle negativ bestätigten Schnelltest (PoC-Antigentest), der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vor oder führen einen Schnelltest vor Ort durch. Schnelltests können von uns (1,50 € je Test) erworben werden.
Einen negativen PCR-Test benötigen Klienten, wenn sie innerhalb der letzten drei Tage Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder Erkältungssymptome haben.
Während der Sitzungen werden entweder medizinische Masken (OP-Masken) oder FFP2 Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards getragen.
Andrea und ich erhielten eine Drittimpfung am 20.11.2021 und führen zweimal die Woche Schnelltests durch.
Bleiben Sie gesund!