Regelung bei Absage und Nichterscheinen

Unsere psychotherapeutische Praxis wird als Bestellpraxis geführt, so dass ein freigewordener Termin bei kurzfristigen Absagen meistens nicht anderweitig vergeben werden kann. Sorgen Sie bitte dafür, einen Termin rechtzeitig und frühest möglich abzusagen, wenn er nicht wahrgenommen werden kann. Für nicht rechtzeitig abgesagte und deshalb ausgefallene, zuvor fest und verbindlich vereinbarte Behandlungstermine erheben wir für die hinfällige Terminreservierung ein Ausfallhonorar. Daher und um unseren gemeinsamen Sitzungen die nötige Verbindlichkeit und Kontinuität zu geben, treffen wir mit Einzel- und Paarklienten sowie Personen, die ein Coaching oder eine Supervision erhalten, folgende Vereinbarung zur Absage und bei Nichterscheinen. Dabei spielen die Gründe von Nichterscheinen oder einer Absage keine Rolle. Ihnen bleibt die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ein Ausfallhonorar in dieser Höhe ganz oder teilweise nicht geschuldet wird, weil ein Honorarausfall nicht oder nicht in der benannten Höhe entstanden ist.

Nichterscheinen zu einer Sitzung ohne Absage:

Bei Nichterscheinen zu einer Sitzung ohne Absage fällt das komplette Honorar für die vereinbarte Leistung an.

Absage von Sitzungsterminen in der Kölner Praxis:

  • Terminabsagen bis 7 Tage um 12 Uhr vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.
  • Terminabsagen nach 7 Tagen um 12 Uhr bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kosten 35,00 €.
  • Bei einer Absage später als 48 h vor dem Sitzungstermin oder nicht Erscheinen ist das Honorar grundsätzlich in vollem Umfang fällig. Bei kurzfristigen Absagen am Sitzungstag oder Verspätungen bitten wir Sie Andrea möglichst ein SMS an ihre Handynummer (0152 – 28 41 49 69) zu senden. Während ihrer Sitzungen kann man sie nur mit mäßigem Erfolg per Handy erreichen, da sie dann nicht an das Telefon geht.

Absage von Sitzungsterminen in der Essinger Praxis:

  • Falls Sie erst innerhalb der letzten Woche vor dem Sitzungstermin absagen, fallen Absagekosten in Höhe von 25,00 € an. Werden mehrere für einen Tag vereinbarte Sitzungstermine abgesagt, fallen bei einer Absage innerhalb der letzten Woche für jede einzelne Sitzung Kosten von 25 € an. Für eine mehrtägige Intensiv- oder Sexualtherapie bzw. einen Coaching/Supervisionsurlaub gelten jeweils gesonderte Absageregelungen.
  • Bei einer Absage später als 48 h vor dem Sitzungstermin oder nicht Erscheinen ist das Honorar grundsätzlich in vollem Umfang fällig.

Wir vereinbaren keine feste Anzahl von Stunden mit Ihnen, da Ihre Einzel-, Paar- oder Coaching- bzw. Supervisionsarbeit nur dann Erfolg hat, wenn Sie selbst von deren Wichtigkeit überzeugt sind und nicht nur deshalb noch kommen, weil ein Zeitrahmen vereinbart wurde. Wenn Sie allerdings eine regelmäßige therapeutische oder berufliche Begleitung beenden wollen, empfehlen wir eine weitere Abschlusssitzung. Die Beendigung der Arbeit geben Sie bitte spätestens im Anschluss an die vorletzte Sitzung bekannt. Diese letzte Sitzung dient dem Abschluss und der Abrundung des bisherigen Verlaufs unserer Arbeit und sollte nicht später als 8 Wochen nach Ihrem letzten Sitzungstermin wahrgenommen werden.

Rechnungen, Quittungen oder Teilnahmebescheinigungen können nur für Termine des laufenden Jahres ausgestellt werden. Für bereits abgelaufene Steuerjahre können sie nicht mehr ausgestellt werden.

Um die von Ihnen gewünschten Termine zu sichern und eine Kontinuität Ihrer Therapie zu gewährleisten, empfehlen wir mehrere Folgetermine schon im Voraus zu vereinbaren.